FAQ´s Aufblasdämmung

Allgemeine Fragen zur Aufblasdämmung

Für welche Bereiche bietet sich eine Aufblasdämmung an?
Z.B. Drempel bei nicht ausgebauten Dachböden bieten sich für eine Aufblasdämmung an. In einem solchen Fall ist nur die Wärmedämmung nach unten zu den beheizten Wohnräumen notwendig. Die Aufblasdämmung kann in der gewünschten Aufbaustärke auf den Drempelboden aufgeblasen werden. Bei nicht genutzten oder nur bedingt genutzten Dachböden ist eine Aufblasdämmnung ebenfalls eine gute Variante. Man wählt diese Form z.B. bei Mietshäusern. Der Dachboden als Nutzraum entfällt, Mieter können auf den Flächen keine Gegenstände mehr abstellen. Lediglich für Kontroll- & Wartungsarbeiten sollte ein Laufweg installiert werden.

Ist eine Aufblasdämmung wirtschaftlich?
Die Aufblasdämmung ist die wirtschaftlichste Form der Einblasdämmung. Preis / Nutzen Verhältnis sind unschlagbar. In kürzester Zeit kann viel Material aufgeblasen werden.

Allgemeine Fragen Aufblasdämmung FAQ

Ist eine Aufblasdämmung nagetiersicher?
In ländlichen Bereichen sind Mäuse und Marder für Hauseigentümer schnell ein Problem. Bei vielen Häusern haben sich z.B. Marder in der Glaswolle eingenistet und verursachen großen wirtschaftlichen Schaden. Seitens der Hersteller wird für die Anwendung im ländlichen Raum Zellulose empfohlen. In der Zellulose befinden sich Flammschutz Additive, damit der Papierdämmstoff in nicht flammen aufgeht. Diese Flammschutz Additive mögen Nager und Marder nicht besonders. Machen Sie sich diese Eigenschaft zu nutzen und wählen Sie für diese Anforderungen eine Aufblasdämmung mit Zellulose.

Kann ich per Aufblasdämmung isolierte Flächen später wieder nutzen?
Was per Aufblasdämmung auf dem Dachboden transportiert wird kann später auch wieder im ähnlichen Verfahren abgesaugt werden. Die Aufblasdämmung behindert Sie nicht groß bei plötzlichen Planänderungen. Wenn z.B. ein neues Dach geplant ist, um Wohnraum im Dachraum zu schaffen, kann der aufgeblasene Dämmstoff abgesaugt werden und dann gleich wieder als Einblasdämmmaterial für eine Dachdämmung verwendet werden. Die Maßnahme muss mit dem Dachdecker abgestimmt werden, da dieser die entsprechenden Konstrukionsarbeiten im Vorfeld leisten muss.

Erfülle ich mit einer Aufblasdämmung die Anforderungen der EnEV?
Auf jeden Fall! Das schöne bei der Aufblasdämmung ist, dass man einfach die Aufblashöhe wählen kann. So kann der Dämmstoff problemlos auf die geforderten Höhen gebracht werden. Unter Berücksichtigung eines späteren Setzungsverhaltens wird immer etwas mehr aufgeblasen.

Kann ich über der Aufblasdämmung später bei Bedarf wieder Stell- & Nutzflächen schaffen?
Kein Problem. Wenn gewünscht, werden diese Stellflächen gleich mit verbaut. Je nach Wunsch kann die ganze Dachbodenfläche oder auch nur Teilflächen nutzbar bleiben oder wieder werden. Es werden einfach dicke begehbare OSB Platten im Verbund auf passend zugesägte Kontruktionshölzer montiert. Zwischen der Aufblasdämmung und den OSB Platten wird etwas Luft belassen, so dass ein Diffusionsaustausch gewährleistet ist und Feuchtigkeit keine Chance hat.

Kann eine Aufblasdämmung durch KFW Mittel gefördert werden?
In Abstimmung mit den jeweils aktuellen Förderbedingungen kann eine solche Maßnahme zur Förderung beantragt werden. Im Rahmen weiterer Sanierungsmaßnahmen macht ein Förderantrag immer absolut Sinn.

Bei welchen Gebäuden bietet sich eine Aufblasdämmung an?
Aufblasdämmungen werden bei Mietshäusern, Wohnhäusern, Gewerbehallen, Stallungen und auch bei Discountern aufgebracht. Schnell und einfach, hier kann jeder Gebäudetyp profitieren und sparen!