Schachtverfüllung beim Neubau

Bei der Planung von neuen Objekten spielt Brandschutz eine sehr große Rolle. Seitens der Landesbauordnung ist der Brandschutz klar geregelt und muss nachgewiesen werden. Schächte gehen über mehrere Etagen und stellen im Brandfall ein besonders großes Risiko für die Bewohner dar. Im Ernstfall verbreiten sich Feuer und giftiger Rauch über ungesicherte Schächte und gefährden das Leben der Menschen im Gebäude.

Als erstes werden Bestandsschächte auf ihre Schachtbelegung überprüft

Bevor ein Installationsschacht zu Brandschutzzwecken mit Steinwolle verfüllt werden kann, muß dieser genau untersucht werden. Die Belegung des Schachtes mit Rohren und Kabeln muss erfaßt werden. Ein unabhängiger Brandschutzgutachter begleitet in der Regel diese Maßnahme und gibt die Brandschutzarbeiten frei.

Ein leerer Installationsschacht wird mit Steinwolle verfüllt

Nach Dokumentation und Freigabe erfolgt die Verfüllung des Schachtes im Einblasdämmverfahren mit Steinwolle. Die Steinwolle hat eine gesonderte Zulassung für die Brandschutzanforderungen, der Einblasdämmbetrieb muß ebenfalls gesondert zertifiziert sein.
Beim Verfüllen der Schächte muss gewährleistet sein, dass keine Hohlräume verbleiben und das die vorgeschriebene Rohdichte der Steinwolle im Schacht gewährleistet ist. Regelmäßige Prüfkontrollen sind Vorschrift.

Die Einblasdämm-Öffnungen sind überschaubar und schnell verschlossen

Zur Schachtverfüllung werden relativ kleine Öffnungen zum Schacht erstellt. Diese lassen sich wieder einfach verschließen. Zum Schluss werden die verschlossenen Öffnungen vom Maler angespachtelt und überstrichen; fertig! Wärend der Arbeiten wurde ein Malerfilz zum Schutz der Bodenbelege ausgelegt. Die Arbeitsstätte wurde so verlassen, wie sie vorgefunden wurde.